Billige Empörung gegen Ex-Terroristen

Seit Wochen geistert in den deutschen Medien das Gespenst der Roten Armee Fraktion (RAF) in Person ihrer Ex-Mitglieder Brigitte Mohnhaupt und Christian Klar herum. Die eine soll im März vorzeitig freigelassen werden, weil sie sich so gut geführt hat, der andere will vom Bundespräsidenten begnadigt werden. Beide waren an mehreren RAF-Morden und Anschlägen beteiligt und sitzen bereits die Hälfte ihres Lebens im Knast, nachdem sie 1982 verhaftet worden waren.

Vor allem um die Begnadigung von Christian Klar gibt es derzeit eine merkwürdige Diskussion. Viele eher konservative Politiker fordern, dass er vor einer Begnadigung „tätige Reue“ zeigen muss. Außerdem soll er beweisen, dass er nicht mehr der alten Ideologie anhängt. Das dürfte schwer werden, nachdem nun ein Beitrag Klars vom Januar dieses Jahres bekannt wurde, in dem er weiterhin von einer Änderung der Gesellschaftsordnung spricht. Das ist natürlich eine Steilvorlage für die Gegner seiner Freilassung, die nun mit Fingern auf ihn zeigen und schreien, er habe sich überhaupt nicht geändert.

Was denken sich diese Leute überhaupt? Geht es darum, dass Ex-Terroristen keine politische Gewalt mehr ausüben oder darum, dass sie gehirnwäschemäßig alles verdammen, was einst ihr Leben war? Christian Klar hat in dem Beitrag, der auch in Spiegel Online nachgelesen werden kann, nicht von bewaffnetem Kampf in Deutschland gesprochen, sondern angeprangert, dass immer noch Imperialisten und Kapitalisten an der Macht sind. Es ist sein Recht, eine solche Meinung zu haben, ohne dafür im Knast sitzen zu müssen, solange er sich nicht mehr an bewaffneten Aktionen beteiligt.
Wie doppelmoralisch ist doch diese billige Empörung, gerade aus Bayern: Hier musste der Chef der Nazi-„Wehrsportgruppe“ Hoffmann gerade mal für sechs Jahre ins Gefängnis, wegen eines Bombenanschlags beim Münchener Oktoberfest mit 13 Toten und des Mordes an einem jüdischen Ehepaar. Christian Klar sitzt schon viermal so lange.

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2 Kommentare

  1. Dein Kommentar strozt vor Unverstand und Ignoranz. Klar darf nicht besser schlechter behandelt werden als andere Verurteilte, wenn Sie ein Gnadengesuch stellen. Eine der Voraussetzungen für den Erfolg eines Gnadengesuchs ist nun mal „tätige Reue“. Gilt für alle, also auch für Klar. Das hat nichts mit konservativen oder weniger konservativen Politikern zu tun. Es ist Gesetz. Klar hat sich weder zu seinen Taten bekannt – bis heute verstecken die RAF-Täter feige hinter dem Kollektiv. Noch hat er sich bei den Angehörigen seiner Opfer entschuldigt. Mord ist Mord. Die Regeln zu Gnadengesuchen sind die Regeln zu Gnadengesuchen. Wir hehandeln ja auch nicht Nazi-Mörder besser, weil sie, wie Klar, aus ideologischer Verblendung gehandelt haben oder? Denk mal nach! Lothar

  2. Das deutsche Recht kennt eben nicht die „tätige Reue“ als Voraussetzung für eine Begnadigung. Also darf man sie auch nicht als Bedingung bei Terroristen stellen. Jeder unpolitische Mörder kommt auch ohne Begnadigung nach 16 bis 20 Jahren frei (wenn er „lebenslänglich“ gekommen hat), völlig unabhängig davon, ob er die Tat zugegeben oder sich bei den Hinterbliebenen entschuldigt hat. Ich bin dagegen, dass an Leuten Rache verübt wird, nur weil man ihre politischen Einstellungen ablehnt.
    Dass NS-Mörder nicht besser behandelt werden, stimmt allerdings nicht, deshalb auch mein Verweis zum Bombenanschlag auf das Münchner Oktoberfest 1980. Und selbst Leute wie Baldur von Schirach (als Gauleiter von Wien für die Deportation von 185.000 österreichischen Juden in Konzentrationslager verantwortlich) oder NS-Rüstungs- und Kriegsminister Speer konnten das Gefängnis nach 20 Jahren verlassen.

    Aro Kuhrt

    P.S.
    Was wollen Sie mit Ihrem Nachsatz „Denk mal nach“ sagen?

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