Schwarzfahrer-Irrsinn

In den vergangenen Jahren wurden in den öffentlichen Verkehrsmittel, vor allem bei der BVG, jeweils rund 500.000 Menschen ohne Fahrschein erwischt. Das sind pro Tag etwa 1.730, also nicht besonders viel, wenn man die Einwohnerzahl von 3,4 Millionen zugrunde legt.
Wenn man ohne Fahrschein kontrolliert wird, muss man 40 Euro Bußgeld zahlen. Ist man aber schwarzgefahren, weil man sich keinen Fahrschein leisten kann, wird man auch das Bußgeld nicht zahlen können. Dann bekommt man eine Strafanzeige, eine noch höhere Strafe und schließlich landet man im Gefängnis. Das ist keine Ausnahme, sondern die Regel. Etwa 30 Prozent der Gefangenen in Berlin sitzen genau aus diesem Grund im Knast: Wegen „Beförderungserschleichung“. Manche für ein paar Wochen, andere für mehr als ein Jahr.
Wenn man bedenkt, dass ein Insasse der Justiz rund 135 Euro am Tag kostet, wird einem bewusst, was das für ein irrsinniges System ist. Da werden Menschen eingesperrt, weil sie kein Geld für den Bus haben. Sie sollen also gezwungen werden, in einer riesigen Stadt wie Berlin ohne die öffentlichen Verkehrsmittel auszukommen.
Um diese Menschen zu erwischen, sind allein für die BVG 120 Kontrolleure unterwegs, dazu kommen 70 weitere in der S-Bahn. Mittlerweile gibt es auch bei der Justiz Bestrebungen, dass das Schwarzfahren nicht mehr als Straftat gewertet wird, sondern als Ordnungswidrigkeit. Mehrere Richter fordern, dass Empfänger von Hartz IV kostenlos fahren dürfen. Bei mehr als einem Viertel aller Strafprozesse in Berlin geht es um das Fahren ohne Ticket, das belastet die Justiz natürlich extrem. Und es bringt auch kaum eine Linderung: Der Staat zahlt bei jeder Verurteilung zu Gefängnis Tausende Euro für die Unterbringung und der Schwarzfahrer hat nach seiner Entlassung erst recht kein Geld, um für die Busfahrt zu bezahlen. Er muss also wieder seine Beförderung „erschleichen“. Dieser Irrsinn muss endlich beendet werden!

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26 Kommentare

  1. Hallo,

    wie soll denn der Wahnsinn beendet werden? Alle die es sich nicht leisten können(H4), kostenlos fahren lassen?

    Oder eher die erwischt werden für die Verkehrsbetriebe arbeiten lassen um ihre Schuld abzutragen?

  2. Hm,
    nicht nur das System ist falsch. Letzlich ist das System mit ALG 2 (sog. Hartz 4) falsch. Denn die Bearbeiter im JobCenter sind lediglich dafür da, vorgegebene Quoten zu erfüllen – wie z. B. 10 % der zugeteilten „Kunden“ muß 30 % des Geldes diesen Monat gekürzt werden usw. usf. Es geht also dort nicht um Hilfe, sondern nur um Erreichen von Quoten, um den Topf mit den Geldern zu schonen. Das ist ein noch viel größerer Irrsinn, der sicherlich jedes Jahr Millionen, wenn nicht sogar Milliarden kostet. Selbst, wenn man das eingesparte Geld gegenrechnet.

    Da sollte angesetzt werden und dieses in meinen Augen völlig schwachsinnige System abgeschafft werden. Denn das, was dort in „Mitarbeiter“ investiert wird, kann man genauso gut auch in ein Grundentgelt pro Monat investieren. Klar, ganz ausgereift ist auch dieser Gedanke nicht. Aber der Gedanke, dass so ein vorhandenes System wahrscheinlich mehr Kosten verursacht als irgendwie einspielt, ist schlimm.

  3. Tja, so ist das mit der Gerechtigkeit, der Schwarzfahrer fährt wegen 40 € für 6 Monate ein, ein Herr Hoeneß wegen 28.000.000 € für gerade mal 42 Monate (wovon im sicher die Hälfte erlassen wird und er die andere Hälfte wohl als Freigänger verbringen darf).

  4. @vilmoskörte

    die Schwarzfahrer die für mehrere Monate ins Gefängnis kommen sind aber keine Ersttäter. Sie sind beratungsresistent. Ich heisse die Hoeness Sache auf keinen Fall für gut gelaufen und hätte ihn trotzdem ich gut finde was er für seinen Verein getan hat viel länger verknackt.

  5. @ SteffKo
    Was heißt denn hier „Ersttäter“ und „beratungsresistent“? Denken Sie vielleicht, die Menschen sind gerne so arm, dass sie sich keinen Fahrschein leisten können? Dass es in einem solch reichen Land wie DE überhaupt so viel Armut gibt, ist schon ein Skandal. Aber die Schuld dafür dann noch den Betroffenen zuzuschieben, DAS ist wirklich arm!

  6. @Aro

    So also wenn jemand arm ist kann er also permanent gegen geltendes Recht verstossen ohne belangt zu werden. dann ist es ja ein einfacher Weg ohne Bestrafung davon zu kommen.
    ich habe wegen verschiedener umstände nur 700 euro mit einem Kind zur verfügung. wenn ich das nächste mal in berlin bin werde ich mir ihr taxi aussuchen und die zeche prellen. mal sehen was sie oder ihr chef dazu sagen…

  7. @ SteffKo
    Der Vergleich ist unsachlich. Taxi fahren ist Luxus, Busfahren nicht.
    Und von „permanent gegen geltendes Recht verstossen“ habe ich ja wohl nichts geschrieben.
    Aber ein „Recht“, das asozial ist und bestimmte Bevölkerungsschichten ausgrenzt, ist in Wirklichkeit ein Unrecht. Und dann bin ich tatsächlich auch nicht dagegen, dass man es bricht.

  8. Sie wollen mir doch nicht sagen dass Ersttäter beim Schwarzfahren mit mehreren Monaten Haft bestraft werden?

    Wo fängt Luxus an? beim Taxi oder beim Busfahren, beim Körnerbrot oder beim Graubrot. Wer nicht arbeitet ( ich weis diese Aussage ist nicht populär bzw. politic korrect ) hat Zeit zum laufen bzw. Fahrradfahren. Man kann sich doch bei einem Diebstahl nicht auf seinen Kontostand berufen und auf Straffreiheit hoffen. Verfällt die rechtliche Verantwortung mit dem Kontostand? Wenn ich eine Straftat begehe soll ich niedriger bestraft werden wenn ich keine Kohle habe?

  9. @ SteffKo
    Offenbar geht es Ihnen nicht um die Aussagen des Artikels, sonst würden Sie nicht dessen Inhalte verdrehen und Dinge beklagen, die dort oder in meinen Antworten nicht stehen. Sorry, aber auf diese unsachliche Diskussion habe ich keine Lust mehr.

  10. Wenn ein Mensch mit ausreichendem Einkommen schwarz fährt, das mit Sparsinn, Leichtsinn oder Unsinn. Das kann und soll bestraft sein. Wenn aber ein notleidender Mensch die Einrichtungen der öffentlichen Versorgung nutzt, ohne zu bezahlen, dann geschieht das aus der Not heraus. Muss Not bestraft oder beseitigt werden? In einem der reichsten Volkswirtschaften der Erde sollte es dafür klare Regeln geben! Wird ein notleidender Mensch bestraft wie jeder andere, dann muss er die Strafe erhungern oder erfrieren. Ist das ein angemessener Maßstab für eine „SOZIALE Marktwirtschaft“ und humanitäre Gesellschaft? – Solchen und vergleichbaren Fragen gehe ich auch in meinem Block (http://www.glotzbox.de) regelmäßig nach. In Hannover wurden die Beföderungspreise für Bedürftige (schikanös umständlich aber immerhin) halbiert. Die Erschleichungsstrafpreise jedoch nicht…

  11. @ Carlo:
    Allerdings benötigt man in Hannover eine Marke, die auch schon soviel kostet wie 2 Tagesfahrten zusammen, um überhaupt die ermäßigten Karten nutzen zu dürfen.

    Und Anspruch auf diese Marke hat man nur mit Nachweis vom JobCenter bspw. oder Sozialamt. Wenn man die aber (noch) nicht hat, zahlt man den vollen Preis – ohne Aussicht auf Rückerstattung. Fair ist anders.

    Die einzige Ausnahme ist die Monatskarte. Wenn ich mir aber so ansehe, wie sich die Politiker gegenseitig das Geld zuschanzen und mir dann ansehen muß, wie ein Mensch mit ALG 2 einfach an jeder Ecke sparen muß, könnte ich kotz*n. Dazu sind es unsere Steuergelder, die dann lieber in großen Maßen in Niedersachsen verschleudert werden, weil da wohl irgendwie alle gepennt haben, als Microsoft ansagte, dass der Support für Win XP am 8.4. endet. Werden solche Leute bestraft, die Millionenkosten verursachen? Ich habe davon noch nichts gehört.

  12. Man kann auf dem Flohmarkt oder qua Kleinanzeige ein gebrauchtes Rad für unter 100€ kaufen. Danach würde ich für den Unterhalt etwa 50€ pro Jahr veranschlagen. Das mag für die Anschaffung bedeuten, dass man 2-3 Monate ansparen muss, aber andererseits hat man die Kosten nach 20 Hin-Rückfahrten zu 2,50 die man einspart wieder raus. Obige Personen sehen so aus, als ob sie aus eigener Kraft ein Fahrrad 1h bewegen könnten, womit man 20km weit kommt, oder 15 gemütlich.

    Knast sehe ich aber auch nicht als sinnvolle Antwort. Ich weiß nicht ob soziale Arbeitseinsätze nicht verordnet werden können.

  13. @Stefan Wagner:
    „… dass man 2-3 Monate ansparen muss …“
    Das setzt allerdings voraus, dass man etwas hat, von dem man auch noch sparen kann.

    Die obigen Leute fahren sicher nicht, um Geld zu sparen – sondern eher, weil sie keines haben, von dem sie auch noch die Fahrkarte bezahlen könnten.

  14. Hallo,
    ich finde es traurig, dass hier scheinbar immer noch das Bild vom bösen SB im Jobcenter gemalt wird, der „Prämien“ bekommt, wenn er seine Kunden drangsaliert und erfolgreich Leistungen kürzt. Ich arbeite in der Sozialberatung abseits vom öffentlichen Dienst. Meine Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit dem JC sehen anders aus. DAs läuft meistens sehr sachlich und bemüht. Schwarzfahrer müssen nicht sein. Ich finde es zu einfach, wenn jemand sagt, als ALG2 -Bezieher kein Geld für das Ticket zu haben. Wenn dann tatsächlich mal Not ist und jemand erwischt wird, denn wie oft muss ich Schwarz fahren, bis ich erwischt werde, dann kann man selbst eine Haftstrafe in fast allen Fällen durch gemeinnützige Arbeit ersetzen.
    Fahrrad ist sicher eine gute Idee, aber auch nicht für alles die Lösung. Aus Taxifahrerzeiten im Studium kenne ich noch die Fahrten am Zahltag mit vollen Taschen vom Discounter zur Schlichtwohnung. Unverständnis bei den Bürgerlichen, wieso können die sich ne Droschke leisten, letztlich wahrscheinlich aber sogar richtig wirtschaftlich.
    ALG2 Bezug als Alibi für Schwarzfahren kanns nicht sein.
    Frank

  15. @Fastdäne
    Nun, ich weiß nicht, ob die SB dort im JC Prämien bekommen. Sicher weiß ich allerdings, dass sie bestimmte Quoten haben, die sie erfüllen müssen.

    Dazu gehören zum Beispiel eine Quote von im Leistungsbezug gekürzten mit x % Kürzung. Und eine Quote mit y % Kürzung. Und noch einige weitere Quoten.

    Und wie gesagt, das weiß ich aus sicherer Quelle. Ich kann mir auch vorstellen, dass es vielleicht nicht zu einer Prämie führt, aber zu einer besseren Beurteilung durch den Vorgesetzten, wenn man diese Quoten als SB monatlich erfüllt.

  16. @ednong
    Moin, Moin,
    Deine Quelle mag dir sehr zuverlässig gelten, es bleibt aber nur eine Moderne Sage. Das ist totaler Blödsinn, ich wäre sehr erschrocken und empört, wenn es da etwas gäbe, dass jeder Jurist im ersten Lehrjahr in der Luft zerfetzt!
    Gruß Frank

  17. Natürlich kann ein Betroffener sich überlegen, ob er sich von dem Geld eine reduzierte Monatskarte leistet oder lieber einen Telefonanschluss. Ob er sich ein paar Schuhe kauft oder Tabletten, die die Kasse nicht zahlt.
    Ich bin mit mehreren Leuten befreundet, die öfter vor solchen Entscheidungen stehen. Für sie ist es ein Problem, da kann man als Nichtbetroffener noch so schlau daherreden oder theoretische Berechnungen aufstellen.
    Es ist eine Frage der Würde, dass man jedem in unserem reichen Land ein menschenwürdiges Leben ermöglich. Dazu gehören wenigstens Wohnung, Verpflegung, Kommunikaton und Mobilität. Aber hier solidarisiert man sich ja lieber mit reichen Steuerhinterziehern und hetzt über Arme.
    Ich habe vor einem halben Leben auch zu ihnen gehört. Mir lief das Wasser in die Schuhe, weil ich Löcher drin hatte und keine Kohle für neue. Also musste ich schwarzfahren und klauen, trotz Sozialhilfe.
    Niemand hat das Recht, armen Menschen auch noch zu sagen, dass z.B. auf Busfahren verzichten müssen, wenn es mit ihrem eh knappen Geld nicht reicht. Gerade was die Bahn- und Busfahrten betrifft, nimmt man mit Schwarzfahren niemandem etwas weg. Ich finde es widerlich und unwürdig, diese Menschen dann auch noch für ihre Armut zu bestrafen oder ihnen – direkt oder indirekt – „selber schuld“ zu sagen.

  18. @Fastdäne
    Warum bleibt es eine moderne Sage? Weil du es nicht für glaubwürdig hälst?

    Mein lieber Schwede, würd ich ja am liebsten sagen. Juristen können etwas nur zerfetzen, wenn sie Beweise für etwas haben, die vom Richter anerkannt werden. Das habe ich schon zu oft erleben müssen.

    Und glaub mir, meine Quelle scheint nicht nur glaubwürdig, sie ist es. Sie ist nämlich jemand, der genau dort arbeitet. Und ja, ich habe auch entsprechende Anweisungen gesehen.

    Und zur Zeit erlebe ich die ganze Härte. Ich verstehe nun zwar, warum die Mitarbeiter so agieren. Ich verstehe jedoch keinesfalls, warum das System so ist.

    Und ich habe nur noch geringes Verständnis für Leute, die über Betroffene urteilen, ohne überhaupt nur zu erahnen, was an Entscheidungen von den Betroffenen gefällt (und bezahlt) werden müssen.

    Das fängt mit Arzneien an, das zieht sich – wie Aro schon schrieb – über Schuhe, Kleidung, Lebensmittel und TElefon hinweg. WEiter zu GEZ und vielen anderen Dingen, für die das Geld nicht reicht.

    Dieses System ist in dieser Form einfach unwürdig. Nicht nur, dass man wie ein Bettler oder Bittsteller behandelt wird – das man ja nun nicht ist, da ich durch meine eingezahlten Beiträge ja Ansprüche erworben habe -, sondern auch, dass das Verständnis der anderen für Betroffene nicht vorhanden ist.

    Ich kann die Amok laufenden Betroffenen durchaus verstehen. Ich billige zwar nicht deren Handlung – aber wie es zu einer solchen kommt/kam, das verstehe ich.

    In meinen Augen schluckt dieser Moloch an Verwaltung viel viel mehr GEld, als er „erwirtschaftet“. Und um diese Ausgaben ein wenig einzudämmen, kann man nur bei den Betroffenen ALG2-Empfängern sparen. Und genau dafür gibt es die diversen Vorgaben/Quoten an die Mitarbeiter.

    Das System verwaltet lediglich, sorgt aber nicht für die Beseitigung der Ursache des Problems. Nicht mal ansatzweise. Und das schon seit einem guten Jahrzehnt. Einfach nur traurig.

  19. @ednong: Viele Harz-IV-Bezieher können sich Alkohol, Zigaretten und/oder Hunde leisten. Man muss natürlich seine Prioritäten setzen und kann das Geld nur einmal ausgeben.

    Sicher – wenn man süchtig ist, dann kann man auf die Suchtmittel gerade nicht verzichten. Man kann dann aber nicht erwarten, dass die Gemeinschaft dafür aufkommt. Wohlgemerkt – ich sage nicht, dass die Verurteilten alle Suchtmittel konsumieren, aber wenn sich das manch einer leisten kann, dann sind auch ab und zu Tickets drin, oder Geld um ein Rad in Schuß zu halten.

  20. Da ednong hier was vom „System“ schreibt, mach ich mal ein Fass auf und bringe einen Link zur „Anstalt“ vom November 2012, wo Pelzig das „Übersystem“ erklärt.

  21. Ja ja das System ist an allem schuld.
    Seltsam ist nur das immer nach dem System gerufen wird wenn es scheisse läuft, aber wenn es normal läuft es sich aus allem raus halten soll.

  22. @ Stefan Wagner
    Also die von dir genannten Suchtmittel sind nicht im Regelsatz enthalten. Ich könnte Sie mir nicht leisten. Aber vielleicht verwechselst du „leisten können“ auch einfach nur mit „kaufen und an anderen Dingen wie z. B. Lebensmitteln sparen“ miteinander.

    Nur weil sich jemand etwas kauft, kann er es sich noch lange nicht leisten.

    @ SteffKo
    Ich finde deine Aussage sehr verallgemeinert. Ich rufe nicht nach dem System, wenn es Scheiße läuft (um mit deinen Worten zu agieren).

    Das Gesetz garantiert mir einen Anspruch, den ich durch vorherige Zahlungen erwerbe. Mein Sachbearbeiter tritt die Gesetzeslage mit Füßen und ich kämpfe verzweifelt dagegen an. Ich rufe auch da nicht nach dem System, sondern berufe mich aufs Gesetz.

    Mit System meinte ich allerdings eher die Verwaltungsstruktur und den Aufbau des Ganzen. Meiner Meinung nach verschlingt es nur irre viel Geld, ohne dass da ein monetärer Nutzen bei rauskommt. Und die eigentliche Ursache wird dabei auch nicht beseitigt. Und nach diesem System rufe ich ebenfalls nicht.

    Vielleicht meinst du mit System etwas anderes als ich?

  23. Moin, moin,
    noch mal zum System ALG2. Ich glaube ich bin ziemlich nah bei Menschen, die im Bezug von Grusi oder ALG2 leben. Und nochmals, eine Quote, wonach x% der Leistungsbezieher mit Sanktionen bzw. Kürzungen zu belegen sind, ist absoluter Unfug! Wenn, dann setzen die Leistungsbezieher die Ursache für eine Sanktion. Sprich Termine nicht eingehalten, keine Bewerbungen nachgewiesen oder Maßnahme abgebrochen. Natürlich können diese Instrumente sehr regiede benutzt werden. Aber grundsätzlich ist es für mich ok, dass jemand, der Geld vom Statt, also von den dummen Steuerzahlern erhält, auch Bedingungen einhalten muss.
    Ich diskutiere gerne über die Höhe der Regelsätze, die ich nämlich auch nicht bedarfsgerecht finde und über die Sinnhaftigkeit verschiedener Beschäftigung- oder Qualifizierungsmaßnahmen.
    Hier ging es aber zunächst darum, ob der Bezug von ALG2 als Freibrief für Schwarzfahren gelten darf. Da erlaube ich mir mal meine Meinung, dass dies zu einfach argumentiert ist. U-Bahnhöfe im Winter für Berber öffnen auf jeden Fall. ALG2-Bezug als Freifahrt für Nahverkehr nein.
    Gruß Frank

  24. „Natürlich können diese Instrumente sehr regiede benutzt werden.“

    Beispielsweise wenn Briefe auf dem Weg zum Sachverständigen einfach verloren gehen oder dort zu spät ankommen. Wenn Rückzahlungen nicht einhaltbar sind, da ein Vielfaches über den Lebenserhaltungskosten. Wenn keiner mehr durchblickt, wie die Paragrafen jetzt auszulegen sind, selbst der SV nicht und die Bringschuld aber ausschließlich beim Bezieher liegt. Wenn der Fehler beim SV liegt, aber der Widerspruch bei ihm nach der Frist eintrifft, trotz termingerechter Absendung. Und und und…..

  25. @Fastdäne
    „Und nochmals, eine Quote, wonach x% der Leistungsbezieher mit Sanktionen bzw. Kürzungen zu belegen sind, ist absoluter Unfug!“

    Da muß ich dir – leider – energisch widersprechen. Es ist inzwischen auch im Netz nachzulesen, doch das ist nicht meine Quelle. Meine Quelle ist ein Sachbearbeiter in einem nicht vor Ort ansässigen JobCenter. Und ja, ich habe entsprechende Anweisungen gesehen. Und ich gehe von einer hohen Glaubwürdigkeit aus, da ich es aus gänzlich anderer Quelle gehört habe und es wie gesagt inwzischen auch im Netz steht.

    „Wenn, dann setzen die Leistungsbezieher die Ursache für eine Sanktion.“

    Haha, wirklich. Ich will keineswegs unter den Tisch kehren, dass es eine Menge ALG-2-Bezieher gibt, die selbst für die entsprechende Sanktion sorgen. Wenn du aber von dem Geld abhängst, deine Miete davon abhängst – dann riskierst du so etwas bewußt nur, wenn du es dir aus welchen Gründen auch immer leisten kannst. Vielfach ist es aber so, dass man als Bezieher durch den SB in entsprechende Ecken gerückt wird. Und ehe man sich dagegen werden kann, ist das Geld erst einmal einbehalten. Die Gesetzesmühlen mahlen viel zu langsam – und der SB hat dann für den Monat seine entsprechende Quote mit deinem Fall erfüllt.

    Glaub mir, ich hätte nie gedacht, dass bei einer entsprechenden Gesetzesregelung und eigentlichem Anspruch des Beziehers derartig viele Schlupflöcher vorhanden sind. Sind es aber ohne Ende. Und irgendwann resignierst du nur noch als Bezieher. Und dann bist du ein gefundenes Fressen für deinen SB.

  26. Mal ganz grundsätzlich: Es gibt nicht nur den arbeitslosen H4-Bezieher, sondern auch den Minijober oder Geringverdiener, der die Öffentlichen in Anspruch nehmen muss, weil die Fahrt mit dem Rad oder zu Fuß Stunden dauern würde.
    Es gibt Bürgerämter, die verweigern die Verlängerung des Berlin-Passes, weil sie vorgeben ausgelastet zu sein und schicken den Antragsteller in andere Einzugsbereiche.
    Ohne Stempel im Pass, keine vergünstigte Monatskarte.
    Es gibt Menschen, denen reicht H4 nicht, weil sie von den 399 € anteilig Miete, Strom und Telefon zu zahlen haben.
    Die Tafel nimmt schon seit Jahren niemanden auf …
    Wenn es Leuten mit normalen Gehältern heute noch besser geht, sollten sie nicht vorschnell urteilen, sondern sich einfach mit der Materie etwas genauer beschäftigen.
    Die Nutzung der Öffentlichen für deutsche H4-Empfänger halte ich in anbetracht der Mehrkosten für Asylanten für durchaus gerechtfertigt. Der Betrag für den Staat ist klein: 36 €.
    Ein Asylant kostet 35 € pro Nacht.

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