Merkwürdiges aus der Taxi-Geschichte Berlins

Taxifahrer sind eine Klasse für sich. Manchmal braucht man sie, manchmal verzichtet man aber auch lieber auf ihre Dienste, wenn man z.B. gerade überhaupt keine Lust hat auf Sprüche wie „ne, das ist mir zu nah, da können Sie doch auch hinlaufen!“ oder „ne, zum Flughafen Schönefeld fahre ich nicht, das ist mir zu weit im Osten“ (beides leider Realität). Die Berliner „Kutscher“ haben einen sehr eigenen Humor, das gilt aber auch für ihre Bürokraten in der Innung und den Verbänden. Aber vielleicht ist es auch gar kein Humor, sondern ernst gemeint. Was manche Formulierungen noch seltsamer erscheinen lässt. Hier ein paar Beispiele aus der Taxigeschichte unserer Stadt.

Werter Kollege!

Nach vieler Mühe ist es uns nun endlich gelungen, von den Behörden zu erreichen, dass die Verordnung vom 1. März 1932 betreffend: „Regelung des Kraftdroschkenverkehrs in Berlin“ gemäß unserem Antrage dahingehend geändert wird, dass dem Einwagenbesitzer gestattet wird, seinen Wagen jeden Tag zu fahren.

Ab Montag, den 4. Juli 1932, tritt folgende Regelung in Kraft:

  1. Vom 4. Juli 1932 darf der Betrieb einer Kraftdroschke nur halbschichtig ausgeführt werden und zwar:
    Die Kraftdroschken mit gerader Nummer dürfen in der Woche vom 4. bis 9. Juli 1932 einschließlich nur von 6 bis 19 Uhr, die Kraftdroschken mit ungerader Nummer nur von 18 Uhr desselben bis 7 Uhr des nächsten Tages in Betrieb gestellt werden.
    In der Woche vom 11. bis 16. Juli haben die Kraftdroschken mit gerader Nummer die Betriebszeit mit den Kraftdroschken ungerader Nummern zu wechseln.
    An Sonntagen kann zur Überleitung die zwölfstündige Schicht nach Wahl gefahren werden.
  2. Auf Antrag kann den Einwagenbesitzern der Betrieb ihrer Kraftdroschke täglich nach Wahl, entweder von 6 bis 19 Uhr oder von 18 bis 7 Uhr gestattet werden. Diese Wagen erhalten besondere Zeichen.
  3. Übertragungen von Kraftdroschken an Neu- oder Altkonzessionäre sind nur zulässig, wenn für jeden einzustellenden Wagen zwei weitere entstempelt oder gelöscht werden.

Diese Regelungen, die eine Besserstellung der Einwagenbesitzer bedeuten, könnten schon längst erfolgt sein, wenn die Uneinigkeit im Gewerbe dieses bis jetzt nicht verhindert hätte. Die Innung leistet praktische Arbeit und gibt nicht nur, wie die Opposition, leere Versprechungen.
Nur durch festes Zusammenhalten können wirtschaftliche Vorteile erreicht werden. Friede ernährt! Unfriede verzehrt!

(Erklärung der Innung vereinigter Droschkenbesitzer Groß-Berlins, 1932)

Bekanntmachung

Straßen, an deren Eingang ein öffentlicher Anschlag die Einfahrt verbietet, dürfen von dieser Seite aus nicht befahren werden!
(Zeitung für Droschkenbesitzer, 1899).

Bekanntmachung

Hiermit verbieten wir jedem Führer einer bei uns versicherten Kraftdroschke, mit leerem Wagen ein anderes Fahrzeug, welches über 30 km Geschwindigkeit fährt, zu überholen.
Zuwiderhandlungen sind schriftlich dem Verein bekannt zu geben und wird der Vorstand dann alles Weitere veranlassen.
Wir machen es unseren Mitgliedern zur Pflicht, sich in den Dienst dieser gerechten Sache zu stellen.

(Versicherungs-Verein der Kraftdroschkenbesitzer Berlin, 1933)

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